Kündigungsfrist berechnen
Eintrittsdatum und Zugangsdatum der Kündigung eintragen – der Rechner ermittelt den frühestmöglichen Beendigungstermin nach § 622 BGB, einschließlich der verlängerten Fristen bei langer Betriebszugehörigkeit.
- Kündigungsfrist
- 2 Monate
- Beendigung möglich
- zum Monatsende
- Betriebszugehörigkeit
- 7 Jahre 3 Mon.
- Restlaufzeit ab Zugang
- 66 Tage
- Probezeit endet
- –
Bei 7 Jahren Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist für eine Arbeitgeberkündigung nach § 622 Abs. 2 BGB auf 2 Monate zum Monatsende.
Vier Wochen sind nicht ein Monat
Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen, also exakt 28 Tage. Diese Frist muss vollständig abgelaufen sein, bevor der nächste zulässige Endtermin – der 15. oder das Monatsende – erreicht wird.
Praktisch bedeutet das: Ein einziger Tag Verzögerung beim Zugang kann die Beendigung um zwei Wochen oder sogar einen ganzen Monat nach hinten verschieben.
| Zugang der Kündigung | Frist läuft ab | Beendigung zum |
|---|---|---|
| 17.03. | 14.04. | 15.04. |
| 18.03. | 15.04. | 15.04. |
| 19.03. | 16.04. | 30.04. |
| 02.04. | 30.04. | 30.04. |
| 03.04. | 01.05. | 15.05. |
Zwischen dem 18. und dem 19. März liegt nur ein Tag – für das Ende des Arbeitsverhältnisses aber ein Unterschied von zwei Wochen.
Verlängerte Fristen nach § 622 Abs. 2 BGB
Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit. Diese verlängerten Fristen enden ausschließlich zum Monatsende – der 15. entfällt als möglicher Termin.
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist | Termin |
|---|---|---|
| unter 2 Jahren | 4 Wochen | 15. oder Monatsende |
| ab 2 Jahren | 1 Monat | Monatsende |
| ab 5 Jahren | 2 Monate | Monatsende |
| ab 8 Jahren | 3 Monate | Monatsende |
| ab 10 Jahren | 4 Monate | Monatsende |
| ab 12 Jahren | 5 Monate | Monatsende |
| ab 15 Jahren | 6 Monate | Monatsende |
| ab 20 Jahren | 7 Monate | Monatsende |
Für Arbeitnehmer bleibt es gesetzlich bei den vier Wochen, gleich wie lange sie im Betrieb sind. Viele Arbeitsverträge vereinbaren jedoch, dass die verlängerten Fristen für beide Seiten gelten – zulässig ist das nach § 622 Abs. 6 BGB nur, wenn die Frist für den Arbeitnehmer nicht länger ist als die für den Arbeitgeber.
Der Zugang entscheidet, nicht das Datum im Schreiben
Eine Kündigung wird wirksam, sobald sie dem Empfänger zugeht. Bei einem Einwurf in den Briefkasten ist das der Zeitpunkt, zu dem üblicherweise mit einer Leerung zu rechnen ist – bei einem Einwurf am späten Nachmittag also regelmäßig erst der Folgetag.
Die Frist selbst beginnt nach § 187 Abs. 1 BGB am Tag nach dem Zugang. Der Zugangstag zählt also nicht mit.
Sonderfall Probezeit
Während einer vereinbarten Probezeit gilt eine Frist von zwei Wochen, ohne festen Endtermin (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern. Entscheidend ist, dass die Kündigung innerhalb der Probezeit zugeht – das Arbeitsverhältnis darf dann auch nach deren Ablauf enden.
Details dazu und den letzten möglichen Kündigungstag berechnet der Probezeit Rechner.
Häufige Fragen
Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist?
Die Grundkündigungsfrist beträgt nach § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Sie gilt für beide Seiten, solange der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt und die Betriebszugehörigkeit unter zwei Jahren liegt.
Sind vier Wochen dasselbe wie ein Monat?
Nein, und das ist der häufigste Fehler. Vier Wochen sind exakt 28 Tage. Ein Monat kann 28 bis 31 Tage haben. Eine Kündigung, die am 3. Februar zugeht, wahrt die Vierwochenfrist zum 15. März – nicht zum 3. März.
Wann verlängert sich die Kündigungsfrist?
Nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Nach § 622 Abs. 2 BGB steigt die Frist mit der Betriebszugehörigkeit: ab zwei Jahren auf einen Monat, ab fünf Jahren auf zwei Monate und weiter bis zu sieben Monaten ab zwanzig Jahren. Diese verlängerten Fristen enden immer zum Monatsende.
Gelten die längeren Fristen auch für den Arbeitnehmer?
Nicht automatisch. Arbeitnehmer können grundsätzlich mit der Grundfrist von vier Wochen kündigen, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. Viele Arbeitsverträge vereinbaren allerdings eine Gleichstellung – dann gelten die verlängerten Fristen für beide Seiten (§ 622 Abs. 6 BGB).
Welche Frist gilt in der Probezeit?
Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB). Ein fester Endtermin wie der 15. oder das Monatsende ist dabei nicht einzuhalten.
Ab wann läuft die Frist?
Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung, nicht das Datum auf dem Schreiben. Die Frist beginnt nach § 187 Abs. 1 BGB am Tag nach dem Zugang. Zugegangen ist eine Kündigung, sobald sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
Zählt die Betriebszugehörigkeit vor dem 25. Lebensjahr mit?
Ja. § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB sieht zwar vor, dass Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr unberücksichtigt bleiben. Der Europäische Gerichtshof hat diese Regelung 2010 als altersdiskriminierend eingestuft (Rechtssache Kücükdeveci), sie wird seitdem nicht mehr angewendet.
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