Stundenlohn berechnen

Monatsgehalt in Stundenlohn umrechnen – oder umgekehrt. Der Rechner berücksichtigt, dass ein Monat im Durchschnitt 4,3333 Wochen hat, und prüft das Ergebnis gegen den gesetzlichen Mindestlohn.

20,19 €
Stundenlohn (brutto)
20,19 €
Monatsgehalt
3.500,00 €
Jahresgehalt
42.000,00 €
Wochenverdienst
807,69 €
Tagesverdienst
161,54 €
Monatsstunden (Ø)
173,33 Std.
Stunden pro Tag
8,00 Std.

Alle Angaben sind Bruttowerte.

Der 4,3333-Faktor – die häufigste Fehlerquelle

Viele rechnen mit vier Wochen je Monat. Das Jahr hat aber 52 Wochen, und 52 geteilt durch 12 ergibt 4,3333. Wer mit 4 rechnet, kommt auf einen um rund acht Prozent zu hohen Stundenlohn.

WochenstundenMonatsstunden (× 4,3333)bei 4 Wochen (falsch)
40 Std.173,33 Std.160 Std.
38,5 Std.166,83 Std.154 Std.
35 Std.151,67 Std.140 Std.
30 Std.130,00 Std.120 Std.
20 Std.86,67 Std.80 Std.

Umrechnung in beide Richtungen

ZielFormel
Stundenlohn Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,3333)
Monatsgehalt Stundenlohn × Wochenstunden × 4,3333
Jahresgehalt Monatsgehalt × 12
Wochenverdienst Stundenlohn × Wochenstunden

Gesetzlicher Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 € brutto je Zeitstunde. Er ist eine absolute Untergrenze: Auch bei einem vereinbarten Monatsgehalt darf der rechnerische Stundenlohn ihn nicht unterschreiten.

WochenstundenMindestgehalt im Monat
40 Std.2.409,33 €
35 Std.2.108,17 €
30 Std.1.807,00 €
20 Std.1.204,67 €

Wichtig für Minijobs: Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Wer zum Mindestlohn arbeitet, darf im Minijob rund zehn Wochenstunden leisten.

Brutto ist nicht netto

Der berechnete Stundenlohn ist ein Bruttowert. Davon gehen ab: Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Wie viel netto bleibt, hängt von der Steuerklasse, der Zahl der Kinderfreibeträge, dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse und dem Bundesland ab. Eine allgemeingültige Umrechnung von brutto auf netto gibt es deshalb nicht.

Bezahlte Arbeitszeit ohne Pausen

In die Berechnung gehören nur die tatsächlich bezahlten Stunden. Ruhepausen nach § 4 ArbZG sind unbezahlt und zählen nicht mit. Die exakte Nettoarbeitszeit eines Tages ermittelt der Arbeitszeit Rechner.

Häufige Fragen

Wie berechne ich den Stundenlohn aus dem Monatsgehalt?

Teilen Sie das Bruttomonatsgehalt durch die durchschnittlichen Monatsstunden. Diese ergeben sich aus den Wochenstunden multipliziert mit 4,3333 – dem Durchschnitt aus 52 Wochen geteilt durch 12 Monate. Bei 3.500 € und 40 Wochenstunden sind das 3.500 ÷ 173,33 = 20,19 € pro Stunde.

Warum wird mit 4,3333 Wochen pro Monat gerechnet?

Ein Monat hat nicht exakt vier Wochen. Das Jahr hat 52 Wochen, verteilt auf 12 Monate ergibt das 4,3333 Wochen je Monat. Wer mit 4 rechnet, kommt auf einen zu hohen Stundenlohn – der Fehler beträgt rund 8 Prozent.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto je Zeitstunde. Er gilt für alle volljährigen Beschäftigten; Ausnahmen bestehen unter anderem für Auszubildende, bestimmte Pflichtpraktika und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten.

Ist der berechnete Stundenlohn brutto oder netto?

Brutto. Vom Bruttostundenlohn gehen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer sowie die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und Krankenkasse ab.

Zählen Pausen zur bezahlten Arbeitszeit?

Nein. Ruhepausen nach § 4 ArbZG sind unbezahlte Unterbrechungen und zählen nicht zur Arbeitszeit. Wer von 8 bis 17 Uhr im Betrieb ist und 45 Minuten Pause macht, arbeitet 8,25 bezahlte Stunden.

Wie rechne ich vom Stundenlohn auf das Monatsgehalt?

Multiplizieren Sie den Stundenlohn mit den Wochenstunden und anschließend mit 4,3333. Bei 20 € und 40 Wochenstunden ergibt das 20 × 40 × 4,3333 = 3.466,67 € brutto im Monat.

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