Urlaubsabgeltung berechnen

Endet das Arbeitsverhältnis mit offenen Urlaubstagen, sind diese auszuzahlen. Der Rechner ermittelt den Tagessatz nach § 11 BUrlG und den Gesamtbetrag Ihrer Urlaubsabgeltung.

1.615,38 €
Tagessatz
161,54 €
Offene Urlaubstage
10 Tage
Wochenverdienst (Ø)
807,69 €
Verdienst 13 Wochen
10.500,00 €

Die Abgeltung ist Arbeitslohn: Sie unterliegt der Lohnsteuer und der Sozialversicherung.

Die Formel nach § 11 BUrlG

Das Bundesurlaubsgesetz bemisst das Urlaubsentgelt nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. Bei einem festen Monatsgehalt lässt sich daraus ein einfacher Tagessatz ableiten.

SchrittRechnungBeispiel
Verdienst 13 Wochen Monatsgehalt × 3 3.500 € × 3 = 10.500 €
Wochenverdienst ÷ 13 10.500 € ÷ 13 = 807,69 €
Tagessatz ÷ Wochenarbeitstage 807,69 € ÷ 5 = 161,54 €
Abgeltung × offene Urlaubstage 161,54 € × 10 = 1.615,38 €

Nicht in die Berechnung einfließen dürfen Überstundenvergütungen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG). Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit zählen dagegen mit, wenn sie regelmäßig anfallen.

Wann besteht überhaupt ein Anspruch?

Die Abgeltung ist der gesetzliche Ausnahmefall. Solange das Arbeitsverhältnis läuft, gilt das Abgeltungsverbot: Urlaub muss genommen werden, er darf nicht gegen Geld getauscht werden. Erst mit der Beendigung wandelt sich der offene Urlaubsanspruch in einen Geldanspruch um.

SituationAbgeltung möglich?
Arbeitsverhältnis läuft weiternein
Eigenkündigungja
Kündigung durch Arbeitgeberja
Aufhebungsvertragja
Ende einer Befristungja
Freistellung bis zum Austrittnur für Resttage

Wird jemand bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses unwiderruflich freigestellt, gilt der Urlaub in dieser Zeit als gewährt – abzugelten sind dann nur noch die Tage, die über die Freistellungsdauer hinausgehen.

Wie viele Tage sind überhaupt offen?

Vor der Abgeltung steht die Frage, wie viel Urlaub im Austrittsjahr entstanden ist. Bei einem Austritt in der ersten Jahreshälfte wird der Anspruch gezwölftelt, bei einem Austritt ab dem 1. Juli bleibt nach erfüllter Wartezeit der volle Jahresurlaub bestehen.

Den genauen Anspruch ermittelt der Urlaubsanspruch Rechner.

Häufige Fragen

Wann wird Resturlaub ausgezahlt?

Nur wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub wegen der Beendigung nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Im laufenden Arbeitsverhältnis darf gesetzlicher Urlaub nicht durch Geld ersetzt werden – er ist zur Erholung da und muss tatsächlich genommen werden.

Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?

Maßgeblich ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn (§ 11 BUrlG). Aus dem Bruttomonatsgehalt ergibt sich der Tagessatz, indem man es mit 3 multipliziert, durch 13 teilt und anschließend durch die Zahl der Wochenarbeitstage. Dieser Tagessatz wird mit den offenen Urlaubstagen multipliziert.

Muss ich die Urlaubsabgeltung versteuern?

Ja. Die Abgeltung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn und unterliegt zusätzlich der Sozialversicherungspflicht. Sie wird als sonstiger Bezug abgerechnet, wodurch die Lohnsteuer im Auszahlungsmonat höher ausfallen kann.

Werden Überstunden mit abgegolten?

Nein, das sind zwei getrennte Ansprüche. Die Urlaubsabgeltung betrifft ausschließlich nicht genommene Urlaubstage. Überstunden werden nach dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag abgerechnet.

Verfällt der Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

Er unterliegt der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beginnt die Frist allerdings erst, wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten zuvor konkret auf den offenen Urlaub und dessen drohenden Verfall hingewiesen hat. Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen können kürzer sein.

Gilt der Anspruch auch bei einer Kündigung durch mich?

Ja. Auf den Grund der Beendigung kommt es nicht an – ob Eigenkündigung, Kündigung durch den Arbeitgeber, Aufhebungsvertrag oder Fristablauf spielt für die Abgeltung keine Rolle.

Verwandte Rechner

Den Beendigungstermin ermittelt der Kündigungsfrist Rechner. Für die Umrechnung von Monatsgehalt auf Stundenlohn steht der Stundenlohn Rechner bereit.